Sommerferien


Am Donnerstag, 27.08. 2020 sehen wie uns alle wieder!

Ab Donnerstag, dem 27.08.2020 gelten dann zunächst folgende Regeln:

Das niedersächsische Kultusministerium hat entschieden, wie der Unterricht in den niedersächsischen Schulen im nächsten Schuljahr stattfinden soll.

Dafür wurden drei Möglichkeiten entworfen!


Die Möglichkeit A sieht einen Regelbetrieb mit nur sehr wenigen Einschränkungen vor.


Die Möglichkeit B entspricht dem Wechselmodell aus Lernen in der Schule (Präsenzlernen) und Lernen zu Hause (Distanzlernen), so wie wir es in den vergangenen Monaten erlebt haben.


Die Möglichkeit C sieht für den Fall eines massiven Infektionsausbruchs teilweise Schulschließungen bzw. Quarantänemaßnahmen vor.


Die Landesregierung wird im Zwei-Wochen-Rhythmus überlegen, ob Veränderungen nötig sind.

Falls es Änderungen geben sollte, erfahren Sie sie hier auf unserer Homepage.


Angesichts der momentan niedrigen Infektionszahlen geht das Ministerium von der Möglichkeit A aus, also dem kaum eingeschränkten Regelbetrieb (einschließlich Nachmittagsbetreuung) nach den Sommerferien.


Einige Einschränkungen bzw. Besonderheiten kommen aber auf uns zu:

1. Das Abstandsgebot zwischen den Kindern wird zugunsten eines „Kohortenprinzips“ aufgehoben. Unter einer Kohorte ist ein Schuljahrgang zu verstehen, in dem die Kinder eines Jahrgangs möglichst wenig mit anderen Schuljahrgängen in Kontakt kommen dürfen.


2. Lehrkräfte und Mitarbeiter müssen das Abstandsgebot von 1,5 Metern untereinander und den Schülern gegenüber so weit wie möglich einhalten.


3. Die Zusammensetzung von Klassen, Lerngruppen, Nachmittagsgruppen ist von der Schule zu dokumentieren. Schon der Verdachtsfall einer Infektion muss dem Gesundheitsamt gemeldet werden.


4. Außerhalb von Klassenräumen müssen Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeiter und Besucher eine Mund-Nasen- Bedeckung in den Bereichen tragen, in denen ein Abstand von mindestens 1,5 m zu Personen bzw. anderen Kohorten nicht gewährleistet werden kann. Das betrifft Zugänge, Flure, Pausenhalle und auch das Außengelände. Im Klassenraum gilt diese Verpflichtung aber nicht. Bitte denken Sie daran, Ihrem Kind gleich am ersten Schultag nach den Ferien eine Maske mit in die Schule zu geben.


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