Schulordnung der Eichenwallschule – Grundschule in Leer-Heisfelde – gemäß Beschluss der Gesamtkonferenz vom 30.11.1976, 07.06.1989 und 19.02.2011 | ||
1. | Bereiche der Schulordnung | |
Die Schulordnung umfasst allgemeine Vorschriften sowie besondere Beschlüsse der Konferenzen, die das Schulgebäude, die -grundstücke und den Unterrichtsbetrieb betreffen. Die Schulordnung umfasst folgende Gebäude und Grundstücke: |
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2. | Für die Kinder gelten folgende Zugänge auf das Schulgelände | |
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Der Eingang auf den Schulhof an der Albert-Schweitzer-Straße gilt nur für Fußgänger. Für Schüler, die mit dem Fahrrad oder mit dem Bus kommen, gilt der Eingang Dorfstraße. Für alle Kinder gilt das Betreten des Schulgebäudes vom Pausenhof aus. |
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3. | Das Radfahren auf dem Pausenhof sowie das Befahren des Pausenhofes mit anderen Fahrzeugen ist während der Unterrichtszeit nicht gestattet. | |
4. | Zum Sportunterricht werden die Schüler von der Sportlehrkraft aus dem Klassenzimmer abgeholt und zur Turnhalle geführt. | |
5. |
a) Die Frühaufsicht wird vor Beginn des Unterrichts von zwei Lehrkräften geführt. Während der beiden großen Pausen sind zwei Lehrkräfte auf beiden Pausenhöfen. In den Kurzpausen bleiben die Schüler in den Klassen. Zu den Bereichen der Aufsicht gehören beide Pausenhöfe, Toiletten, der Fahrradstand sowie die Haupteingänge. |
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b) Die Frühaufsicht beginnt für die aufsichtsführenden Lehrkräfte 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Ungefähr 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn begeben sich die Kinder in den Klassenraum und halten sich dort unter Aufsicht der umhergehenden Lehrkraft dieses Traktes auf. Um 7.45Uhr beginnt der Unterricht. c) Jede Lehrkraft ist dafür verantwortlich, dass alle Kinder nach dem Unterricht den Klassenraum verlassen und auf den Pausenhof gehen. Der Durchgang durch den Verwaltungstrakt ist Schülern nur in besonderen Fällen gestattet. d) Die Schüler halten sich während der Pause auf beiden Pausenhöfen auf, nicht im und hinter dem Fahrradstand, nicht hinter der Turnhalle. e) Bei ungünstigem Wetter halten sich die Kinder in den Pausengängen auf. Bei extrem ungünstigen Wetterverhältnissen erfolgt eine Sonderregelung durch den Schulleiter nach Absprache mit der aufsichtführenden Lehrkraft (Durchsage durch die Sprechanlage). f) Die Schüler dürfen das Schulgebäude ohne ausdrückliche Genehmigung der Aufsicht nicht verlassen, siehe § d45 NSchG. g) Geeignete Schüler aus den 4. Schuljahren werden zur Unterstützung der Aufsicht eingesetzt. Die Einsetzung erfolgt nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten. |
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6. | Im ganzen Schulgebäude einschließlich Turnhalle ist auf Ruhe und Ordnung zu achten. | |
7. | Schüler, die Ruhe und Ordnung auf dem Schulgelände wiederholt und nachhaltig stören, dürfen das Schulgebäude nach den Pausen nicht ohne Aufsicht einer Lehrkraft betreten und stellen sich deshalb draußen auf.Das Verfahren dieser Ordnungsmaßnahme regeln die betreffenden Lehrkräfte. | |
8. | Das Betreten der Schulgebäude während des Unterrichts ist ehemaligen Schülern ohne Genehmigung nicht gestattet. | |
9. | In allen Räumen der Schule, die für den Unterricht genutzt werden, einschließlich Turnhalle (mit Nebenräumen) besteht auch bei Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts Rauchverbot. | |
10. | Das Ballspielen auf dem Schulhof ist nur mit Softbällen erlaubt. | |
11. | Alarmplan | |
a) Bei einem Notzustand Feuermelder betätigen b) Alarmplan befolgen c) Alarmpläne hängen in jeder Klasse aus und die Lehrkräfte müssen damit vertraut sein. |
Schulleiterin:
Xenia Bruns
Sekretariat:
Marion Bruns
Mo. – Fr. 7.30 bis 10.30 Uhr
(außer mittwochs)
Dorfstr. 3
26789 Leer
Fon 04 91 / 653 42
Fax 04 91 / 992 23 07