Stadtelternrat


Ein Stadtelternrat wird in Niedersachsen in den Städten, die Träger von mehr als zwei Schulen sind, gebildet. Parteipolitisch und konfessionell ist er unabhängig. Gewählt wird dieser wird von den Schulelternräten der im Stadtgebiet befindlichen öffentlichen Schulen, d.h. man muss zunächst Mitglied des Schulelternrates sein, um in den Stadtelternrat gewählt werden zu können. Jeder Schulelternrat wählt aus seiner Mitte je ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied und entsendet dieses in den Stadtelternrat.

Zentrale Aufgabe des Stadtelternrates ist die Vertretung der Eltern für die Belange der Schüler aller städtischen Schulen. Insbesondere ist er Gesprächspartner für die Schulträger und Schulbehörden auf kommunaler Ebene und vertritt demnach die Anliegen der Eltern in Politik und Verwaltung. Hierfür erarbeitet der Stadtelternrat Vorschläge und/oder stellt Anträge an den Rat/die Verwaltung zur Beseitigung von festgestellten Mängeln oder Missständen. In der Auswahl der zu beratenden Angelegenheiten und der wahrzunehmenden Aufgaben ist der Stadtelternrat, da von der Landesregierung kein fester Aufgabenkatalog vorgegeben wurde, grundsätzlich selbstständig. In Leer initiiert er Informationsveranstaltungen für den Schulelternrat und interessierte Eltern und befasst sich beispielsweise mit der Schulwegsituation in der Stadt sowie der Ganztagsbetreuung in den städtischen Schulen.

Aus dem Stadtelternrat wird ständig ein Mitglied und ein vertretendes Mitglied als Vertreter in den Schulausschuss der Stadt Leer entsandt. Dieses hat Stimmrecht und wirkt bei der Arbeit für die städtischen Grundschulen der mit.